Legaler Schwarzhandel

der markt für konzertkarten aus zweiter hand ist im vereinigten
königreich 200 mill. gbp schwer.
liveauftritte boomen weiterhin weltweit und jeder der mal auf
der insel einen gig besuchte weiß, daß diese oft schon lange
vorab ausverkauft sind. die einzige chance vor ort sind dann
meist die "tickettouts" und deren preise meist schmerzlich hoch
aber verhandelbar. im zeitalter von internet werden natürlich
auch via diesem eine menge sitz- oder steh-plätze wiederver-
kauft. auf websites wie Ebay, Viagogo, Seat Exchange, Seat-
wave, GetMeIn u.a. können tickets für bereits ausgebuchte
veranstaltungen um erhöhte preise (=gewinnspanne für die
zwischenhändler) erstanden werden.
im auftrag des britischen kulturressorts wurde dieser gewinn-
trächtige markt bereits letztes jahr untersucht, eine beurteilung
soll demnächst erfolgen. als grund der nachforschungen wird
vorrangig schutz der konsumenten angegeben. wenn z.b. tour-
neen oder konzerte abgesagt werden, kann man sich die im vor-
aus gekaufte 2nd hand eintrittskarte an die wand nageln, denn
ein umtausch beim wiederverkäufer ist praktisch nicht möglich
und die ursprüngliche ausgabestelle nicht immer eruierbar. auch
würde man ebendort nur den eigentlichen wert zurückbekommen.
den oft 100%igen (oder mehr) aufschlag kann man sich aufzeich-
nen.
natürlich werden auch entgehende steuereinnahmen, von einem
gewerbe das praktisch nicht existiert bzw. einem handel der privat
erfolgt, ein grund für die offizielle aufmerksamkeit sein.
auf grund der öffentlichen diskussion wurden jetzt auch andere
beteiligte auf den plan gerufen. kurzerhand wurde die Resale Rights
Society (RRS) ins leben gerufen. eine organisation die (momentan)
vierhundert auftretende künstler wie The Verve, Robbie Williams,
Arctic Monkeys, KT Tunstall, Radiohead und mehr vertritt.
initiiert vom Music Managers Forum und unterstützt von der Per-
forming Right Society.
sie alle wollen für ihre klienten ein stück vom kuchen. wenn also
jemand angenommen via Ebay ein um 25.- gbp gekauftes The Verve
billett um 45.-- gbp veräußert, dann soll die band (und ihr apparat),
welche bereits am ausgabepreis verdiente, auch vom aufschlag
einen teil abbekommen. wenn eine plattform oder ein händler sich
nicht daran hält, sollen rechtliche schritte möglich sein.
natürlich hört es sich irgendwie gerecht an, wenn die künstler
hier mitschneiden wollen, denn mit ihrem namen wird geschäft
gemacht. doch anders gesehen wäre es auch lukrativer für die
performer, wenn dann in zukunft noch mehr tickets in diesen
markt fließen würden = doppelter verdienst.
an der preisspirale wird weiter gedreht und der vor den karren
gespannte konsument darf es ausbaden.
turntable - 24. Feb, 13:49
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